Ihre nächsten Schritte mit AW Immobilien
Eine geerbte Immobilie bringt viele Fragen mit sich: Soll sie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden? Welche Unterlagen und Fristen sind wichtig, und welche steuerlichen Konsequenzen entstehen?
Als spezialisierter Makler für Nachlassimmobilien in München begleiten wir Sie in jeder Phase – von der ersten Orientierung bis hin zum erfolgreichen Verkauf oder einer alternativen Nutzung.
Alles aus einer Hand. Alles unter einem Dach.
Vertrauen, das weitergegeben wird – von Generation zu Generation
Das Wichtigste in Kürze – Erste Schritte nach dem Immobilienerbe
- Erbe annehmen & im Grundbuch eintragen lassen
- Erbschein beantragen und rechtliche Klarheit schaffen
- Immobilienwert professionell ermitteln lassen
- Steuerliche Freibeträge prüfen: 500.000 € (Ehepartner), 400.000 € (Kinder)
- Unterlagen wie Grundbuchauszug, Energieausweis & Baupläne vorbereiten
- In Erbengemeinschaften: Zustimmung aller Miterben oder Erbanteilsverkauf erforderlich

Ganzheitliche Immobilienvermittlung
mit Fokus auf Nachlassimmobilien
Ein Erbe bedeutet nicht automatisch, dass die Immobilie verkauft werden muss. Grundsätzlich gibt es drei Wege:
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Eigennutzung: Ziehen Sie selbst in das geerbte Haus oder die Wohnung ein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erbschaftssteuer sparen – etwa wenn Ehepartner oder Kinder die Immobilie mindestens 10 Jahre bewohnen.
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Vermietung: Eine Vermietung kann regelmäßige Einnahmen generieren, erfordert aber Verwaltungsaufwand und bringt steuerliche Pflichten mit sich. Sie eignet sich vor allem, wenn Sie die Immobilie langfristig im Familienbesitz halten wollen.
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Verkauf: Wer Liquidität schaffen möchte, entscheidet sich für den Verkauf. Dabei kommt es auf eine präzise Wertermittlung, eine strategische Vermarktung und die Berücksichtigung steuerlicher Fristen an.
Wir beraten Sie zu allen drei Optionen und zeigen Ihnen auf, welche Lösung in Ihrer persönlichen Situation die besten Vorteile bietet.
Unterstützung durch AW Immobilien
Gerade im Zusammenhang mit Nachlassimmobilien sind viele Erben unsicher. Wir bieten Ihnen eine Rundumbetreuung, die weit über die klassische Vermittlung hinausgeht:
So können Sie sicher sein, dass Sie weder Chancen verschenken noch unnötige Fehler machen.
Typische Fehler beim Immobilienerbe vermeiden
Viele Erben handeln vorschnell und verlieren dadurch Geld oder geraten in rechtliche Schwierigkeiten. Häufige Fehler sind:
Mit AW Immobilien vermeiden Sie diese Stolperfallen: Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und sichern den maximalen Wert Ihrer Immobilie.
Schritte nach dem Immobilienerbe
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Erbe annehmen & Erbschein beantragen – rechtliche Grundlage schaffen
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Eintragung ins Grundbuch – Eigentümerstellung sichern
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Wertermittlung durch Experten – Basis für Steuern & Verkaufspreis
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Steuern & Freibeträge prüfen – unnötige Belastungen vermeiden
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Unterlagen zusammenstellen – Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne
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Option wählen – Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf
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Verkauf & Übergabe – professionelle Vermarktung, Notartermin, reibungslose Übergabe

Wir bringen alle relevanten Fachbereiche
rund um den Verkauf geerbter
Immobilien zusammen
Mit unserem Partnernetzwerk aus Anwälten, Steuerberatern, Gutachtern, Architekten und Innenausbau-Spezialisten erhalten Sie eine Komplettlösung für Ihr Immobilienerbe. So sparen Sie Zeit, Nerven und vermeiden kostspielige Fehlentscheidungen.
Häufige Fragen rund ums Immobilienerbe
Der erste Schritt ist die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Er bestätigt Sie als rechtmäßigen Erben und ermöglicht die Eintragung ins Grundbuch. Erst danach können Sie rechtlich über die Immobilie verfügen.
Zu den wichtigsten Unterlagen zählen:
– Erbschein
– Grundbuchauszug
– Personalausweis
– Energieausweis der Immobilie
– Baupläne und Grundrisse
– ggf. Nachweise über Modernisierungen oder Sanierungen
Grundsätzlich gibt es drei Optionen: Eigennutzung (z. B. selbst einziehen), Vermietung (regelmäßige Einnahmen, aber Verwaltungsaufwand) oder Verkauf (schnelle Liquidität). Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Ihrer Lebenssituation, steuerlichen Aspekten und den Wünschen einer möglichen Erbengemeinschaft ab.
Ein Verkauf ist möglich, sobald Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. In einer Erbengemeinschaft ist allerdings die Zustimmung aller Miterben erforderlich – alternativ können einzelne Erbanteile verkauft werden.
Neben der Erbschaftssteuer können folgende Kosten anfallen: Gebühren für Erbschein und Grundbuchänderung, Notarkosten, Kosten für ein Verkehrswertgutachten sowie laufende Nebenkosten wie Grundsteuer, Versicherungen und Instandhaltung.
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €. Wird die Immobilie sofort selbst genutzt und mindestens zehn Jahre bewohnt, bleibt das Erbe unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Häufige Fehler sind: eine vorschnelle Entscheidung ohne Wertermittlung, ungenutzte Freibeträge bei der Erbschaftssteuer, unklare Absprachen mit Miterben oder fehlende Unterlagen für den Verkauf. Mit professioneller Beratung lassen sich diese Probleme vermeiden.
Wir begleiten Sie von Anfang an: von der Wertermittlung über die Klärung steuerlicher und rechtlicher Fragen bis hin zur professionellen Vermarktung oder Vermietung. Durch unser Partnernetzwerk aus Anwälten und Steuerberatern erhalten Sie eine Rundumbetreuung aus einer Hand.

Alexander Weber
0176 77722211
aw@aw-immobilienvermittlung.de
Sie haben eine Immobilie geerbt? Wir sind für Sie da!
Ob alleiniger Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft – wir begleiten Sie von Anfang an. Dank unserer Spezialisierung auf Nachlassimmobilien zählen wir in München zu den erfahrensten Ansprechpartnern für dieses sensible Thema.

